Verhaltenskodex

Unser Beitrag für eine bessere Zukunft

Die AVO-Werke August Beisse GmbH bekennt sich zu einer ökologischen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind bestrebt unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Gleiches fordern wir auch von unseren Lieferanten, um eine gesamtheitliche

Nachhaltigkeit der Lieferkette zu gewährleisten. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir eine ökologische, soziale und ethische Verantwortung voraus, die in die Unternehmenskultur integriert ist.
Die Missachtung der internen und externen Richtlinien, Regelungen und des Verhaltenskodex können nicht nur schwerwiegende Folgen für einzelne Personen und Lieferanten haben, sondern auch für das Unternehmen AVO-Werke. Aus diesen Gründen werden ein Fehlverhalten und das Ignorieren dieser Regelungen aller am Unternehmen AVO beteiligten Stakeholder nicht toleriert.
Der Gewürzeinkauf ist ein internationales Geschäft. Deshalb gehen uns die Arbeitsbedingungen, der Schutz von Natur und Umwelt sowie das wirtschaftliche und soziale Engagement unserer Partner sehr wohl etwas an!

Demzufolge verpflichten sich die AVO-Werke und ihre Mitarbeitenden zur Einhaltung der

  • Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • UN-Global Compact

Soziale Grundprinzipien

Diskriminierungsverbot

Das Diskriminieren von Mitarbeitenden in jeglicher Form darf nicht respektiert werden, unter anderem  Aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

Kinder und Zwangsarbeit

Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit sowie jegliche Pflichtarbeit wird strengstens untersagt. Die bereits erwähnte ILO Kernarbeitsnorm muss eingehalten werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu dem 18. Lebensjahr besonderen Schutz bezüglich Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitszeiten.

Faire Arbeitsbedingungen

Die Arbeitszeiten müssen mindestens nach den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes eingehalten werden.

Zusätzlich müssen Überstunden und jegliche Sonderleistungen der Mitarbeitenden entsprechend entlohnt werden. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge sind untersagt.

Das Recht der eigenen Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit und auf dem Beitritt zu einer Gewerkschaft muss gewehrt werden.

Die AVO-Werke verpflichten sich ein angemessenes und funktionierendes Arbeitssicherheitssystem zu führen, um jegliche Unfälle und Gesundheitsschäden der eignen Beschäftigten und alle auf dem Unternehmensgelände befindlichen Personen zu vermeiden. Zudem müssen Mitarbeitende regelmäßig über geltende Gesundheitsschutznormen und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden.

Ökologische Grundprinzipien

Umwelt- und Klimaschutz

Die Umweltschutzvorgaben sind wichtiger Bestandteil bei den AVO-Werken, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Dazu gehören unter anderem die Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser, der Umgang mit Luftemissionen, der Umgang mit Abfall und gefährlichen Substanzen und die Verunreinigung von Böden. Somit ziehen wir sämtliche Maßnahmen um eine negative ökologische Auswirkung auf unser Handeln größtmöglich zu vermeiden oder zu reduzieren.

Schutz der Ressourcen

Rohstoffvorräte sind auf unserer Erde nur begrenzt. Sparsame und effiziente Nutzung knapper Ressourcen stellt einen Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung dar. Deshalb ist für uns die Ressourceneffizienz ein wichtiges Unternehmensziel und soll es auch von unseren Geschäftspartnern sein.

Wirtschaftliche Grundprinzipien

Korruption

Bei jeglicher Art von Korruption, Bestechung und Erpressung muss eine Null-Toleranz-Politik gefahren werden, um das Antikorruptionsgesetz zu gewährleisten. Es dürfen Beispielsweise keine Geschenke oder Zahlungen von Geschäftspartnern, zum Vorteil der Geschäftsbeziehung, angenommen werden.

Fairer Wettbewerb

Unter fairen Wettbewerb wird das Einhalten von fairen Geschäftstätigkeiten und fairer Werbung verstanden, welches von den Geschäftspartnern vorausgesetzt wird. Das Einhalten des jeweils geltenden Kartellrechts und sonstiger Vorschriften zur Regelung des Wettbewerbs werden erwartet.

Produktsicherheit und Qualität

Unsere Produktsicherheit sowie die Lebensmittelqualität ist für uns großer Bestandteil zu unserem Unternehmenserfolg. Dementsprechend haben wir uns der  Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Produktsicherheit verpflichtet. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement ist implementiert, sowie ein HACCP-Konzept, Qualitätssicherung, Hygienemaßnahmen, Krisenmanagement und Rückverfolgbarkeitssystem gemäß EU VO 178/2002 bzw. VO 1935/2004.   

Datenschutz

Die AVO-Werke verpflichten sich zur einhalten der Datenschutz-Grundverordnung und wird durch einen externen Datenschutzbeauftragten der floß GmbH (www-.floss-consult.de) vertreten.  

Verantwortlichkeit

Bei Rückfragen bezüglich des Verhaltenskodexes der AVO-Werke steht ihnen Louis Rosenzweig (Nachhaltigkeitsbeauftragter) gerne zur Verfügung.

Louis Rosenzweig
Nachhaltigkeitsmanagement
05406 / 508-450
Louis.rosenzweigicon@avo.de