Bei dem Produkt handelt es sich um eine nicht essbare, künstliche Wursthülle.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen an die lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit nach LFGB §30 und §31 bzw. BfR XLIV Kunstdärme.
Durchlässigkeitswerte: Wasserdampf 23°C, 85
Zellwolle-/ Viscosegewebe (100%) mit AcrylataußenschichtClip/ Schlaufe gelb
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